Erbe sein - Rechte und Pflichten
Wie erkenne ich die Vermögenssituation?
Kontoauszüge & weitere Unterlagen
Um herauszufinden, wie die Vermögenssituation des Verstorbenen ist, welche Ansprüche und Verbindlichkeiten vorhanden sind und welche Zahlungen weiterhin zu leisten sind, solltest Du alsbald die Unterlagen des Verstorbenen (auch auf dem PC, Smartphone, Tablet und/ oder USB-Stick) sichten. Insbesondere relevant sind Kontoauszüge über ein Jahr, abgelegte Unterlagen, Verträge, Briefe, E-Mails sowie Steuerunterlagen.
Kontoauszüge – ein erster Überblick über die Vermögenssituation
Die Kontoauszüge über ein Jahr geben Auskunft darüber, welche laufenden Einkünfte und insbesondere Ausgaben (monatliche/ jährliche Zahlungen) der Erblasser hatte und den aktuellen Kontostand.
Dadurch hast Du einen ersten Anhaltspunkt, welche Ansprüche und Verbindlichkeiten vorhanden sind und welche Zahlungen weiterhin zu leisten sind (wie z.B. Darlehenstilgungen, Steuervorauszahlungen, Unterhaltszahlungen)
Mehr zu dem Thema findest Du im nächsten Reiter unter ‚Wege an Kontoauszüge zu gelangen‘.
Verträge, Schriftverkehr & E-Mails
In Verträgen, Ordnern, Briefen, Speichermedien (wie Computer, USB-Sticks, etc.) und E-Mails findest Du weitere Informationen darüber, welche Ansprüche und Verbindlichkeiten es gibt.
Zu Verbindlichkeiten zählen (Raten-) Kreditverträge/Schuldanerkenntnisse (z.B. Unterhaltsverpflichtungen), vertragliche Leistungsverpflichtungen u.v.m. Mahnungen, Vorladungen u.ä. geben Anlass zur Besorgnis.
Wege an Kontoauszüge zu gelangen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten an die Kontoauszüge des Verstorbenen zu gelangen:
1. Wohnung des Verstorbenen
Am einfachsten ist es, wenn Du Zugang zur Wohnung hast, dann kannst Du dort nach abgelegten Kontoauszügen suchen. Vielleicht kennst Du auch die Zugangsdaten und Passwörter zum Computer des Erblassers oder findest diese in der Wohnung und kannst Dich bei der jeweiligen Bank einloggen oder vielleicht hat der Erblasser Kontoauszüge auf seinem Computer gespeichert.
2. General-, Vorsorge- oder Bankvollmacht über den Tod hinaus
Wurde Dir vom Erblasser zu Lebzeiten eine unbefristete General- oder Vorsorgevollmacht oder eine unbefristete Bankvollmacht erteilt, bist Du berechtigt, im Rahmen der Dir eingeräumten Befugnisse durch den Erblasser, über seinen Tod hinaus zu handeln. In der Regel ist der Zugriff auf die Konten und die Kontoauszüge von der erteilten Vollmacht umfasst.
Wenn Du selbst keine Vollmacht hast, aber eine Person eine Vollmacht hat, die in Deinem Interesse tätig wird, kannst Du auch über diese Person Einblick in die Unterlagen gewinnen.
Mehr zu dem Thema findest Du unter ‚Als Erbe handeln/ Wie kann ich handeln?‘.
3. Auskunftsanspruch des Erben gegen die kontoführende Bank
Als Erbe hast Du einen Auskunftsanspruch gegen die kontoführende Bank, benötigst aber, als Nachweis Deiner Erbenstellung in der gesetzlichen Erbfolge einen Erbschein.
Mehr zu den Themen findest Du unter ‚Ansprüche sichern/ Ansprüche rund um die Bank‘ und unter ‚Als Erbe handeln/ Brauche ich einen Erbschein‘.
4. Auskunftsrechte des Erben gegen die Hausgenossen
Als Erbe hast Du Auskunftsrechte gegen Hausgenossen des Erblassers. Der Hausgenosse des Erblassers hat Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat (also inwieweit er hinsichtlich des Nachlasses tätig geworden ist) und was ihm über den Verbleib von Erbschaftsgegenständen und möglichem Wertersatz bekannt ist.