Als Erbe handeln
Wie bekomme ich die Sterbeurkunde?
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist der Nachweis über den Tod des Erblassers. Sie wird benötigt, um den Nachlass abzuwickeln.
Wer kann die Sterbeurkunde beantragen?
Der Erbe kann die Sterbeurkunde formlos beantragen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Es gibt auch Bundesländer, in denen die Beantragung der Sterbeurkunde ausschließlich über das Bestattungsunternehmen erfolgt.
Wo wird die Sterbeurkunde beantragt?
Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt an dem Ort beantragt, an dem sich der Sterbefall ereignet hat. Bei den meisten Standesämtern ist dies online möglich.
Wann wird die Sterbeurkunde beantragt?
Die Beantragung der Sterbeurkunde ist jederzeit möglich, sollte jedoch so schnell wie möglich beantragt werden, um den Nachlass abwickeln zu können.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung der Sterbeurkunde erforderlich?
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Totenschein
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Unterlagen zum Familienstand des Verstorbenen,
- verheiratet: Heiratsurkunde,
- verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners,
- geschieden: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
oder – wenn benötigte Unterlagen nicht vorhanden sind – kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
- Bei Beauftragung des Bestatters: Vollmacht für den Bestatter
Was kostet die Sterbeurkunde?
- In der Regel liegen die Gebühren für die Sterbeurkunde bei rund zehn bis fünfzehn Euro (je nach Standesamt).
- Die Ausfertigungen für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei.
- Weitere Ausfertigungen der Sterbeurkunden sind in der Regel günstiger, oft die Hälfte der Erstausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung.