Als Erbe handeln
Wie kann ich handeln?
Handeln als Erbe
Du kannst als Erbe handeln. Bei der Erbfolge aufgrund von Testament weist eine beglaubigte Abschrift des Testaments sowie das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts die Erbenstellung nach.
Das gilt sowohl bei einem eröffneten notariell beurkundeten Testament oder Erbvertrag als auch bei einem eröffneten privatschriftlichen Testament.
Allerdings ist ein eröffnetes privatschriftliches Testament nur dann ausreichend, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist. Nur bei konkreten und begründeten Zweifeln daran, wer Erbe ist und wer nicht, können weitere Dokumente, wie z.B. ein Erbschein, verlangt werden. Gibt es hier Probleme und hat Dir der Erblasser eine unbefristete Vollmacht erteilt, kannst Du auch als Bevollmächtigter im Rahmen der Dir eingeräumten Befugnisse über seinen Tod hinaus handeln. Mehr zu dem Thema findest Du unter ‚Handeln als Bevollmächtigter über den Tod hinaus‘.
Mit dem Nachweis Deiner Erbenstellung sowie der Sterbeurkunde kannst Du in der Regel den Nachlass abwickeln. Bei vielen Handlungen über den Nachlass, die Du als Erbe vornimmst, reicht sogar die Sterbeurkunde aus.
Nur in einigen wenigen Fällen benötigst Du einen Erbschein (oder ein Europäisches Nachlasszeugnis).
Mehr zu dem Thema findest Du unter ‚Brauche ich einen Erbschein?‘.
Handeln als Bevollmächtigter über den Tod hinaus
Hat Dir der Erblasser eine unbefristete Vollmacht erteilt, kannst Du als Bevollmächtigter im Rahmen der Dir eingeräumten Befugnisse über seinen Tod hinaus handeln.
Dabei wird zwischen General- und Einzelvollmachten unterschieden:
General-/ Vorsorgevollmacht
Mit einer unbefristeten General-/ Vorsorgevollmacht bist Du berechtigt im Rahmen der Dir eingeräumten Befugnisse über den Tod des Erblassers hinaus rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Du kannst in der Regel alle Rechtsgeschäfte vornehmen, wie ursprünglich der Erblasser zu Lebzeiten. Einen Nachweis über Deine Erbenstellung benötigst Du nicht.
Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht ist die Akzeptanz hoch, da Fragen den Erblasser betreffend zur Geschäftsfähigkeit, Echtheit der Unterschrift, Bewusstsein über den Umfang der Vollmacht bei der Erteilung bereits geklärt worden sind. Bei einer formlosen Vollmacht ist die Akzeptanz in der Regel geringer.
Einzelvollmachten, z.B. Bankvollmacht
Mit einer unbefristeten Einzelvollmacht kannst Du als Bevollmächtiger im Rahmen der Dir eingeräumten Befugnisse über den Tod des Erblassers hinaus tätig werden.