Verpflichtungen beenden
Weitere Verträge
Strom, Gas- und Wasserlieferverträge
Je nachdem, ob Du das Mietverhältnis des Verstorbenen fortführen willst und wenn ja, ob Du die bestehenden Strom-, Gas- und Wasserlieferverträge fortsetzen möchtest, hast Du verschiedene Handlungsoptionen.
Strom, Gas- und Wasserlieferverträge
KÜNDIGUNG KONKRET
- Mit dem Auszug aus der Wohnung endet auch die Laufzeit der Strom-, Gas- und Wasserlieferverträge. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Wochen.
- Willst Du den Anbieter wechseln, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Da jedem Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde liegen, dienen die dargelegten Informationen lediglich als Grundlage. Deine Kündigung musst Du dann individuell auf Deinen konkreten Vertrag anpassen.
Grundsätzlich gilt für das Schreiben:
- In dem Kündigungsschreiben solltest Du – unter Angabe der Vertrags- oder Kundennummer – mitteilen, dass der bisherige Vertragspartner, nämlich der Erblasser, verstorben ist und Du als sein Erbe und Rechtsnachfolger den Vertrag kündigst.
- Die bei der Wohnungsübergabe abgelesenen Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll nebst Zählernummer müssen dem Versorgungsunternehmen mitgeteilt werden.
- Eine bestehende Einzugsermächtigung solltest Du widerrufen.
- Die Schlussrechnung sollte Dir übersandt werden und für den Fall einer Erstattung solltest Du Deine Kontoverbindung angeben.
- Die Kündigung sollte von dem Versorgungsunternehmen schriftlich bestätigt werden.
- Beigelegte Unterlagen solltest Du erwähnen und am Ende auflisten.
Als Anlagen beifügen solltest Du:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Einen Nachweis über die Erbenstellung bedarf es in der Regel nicht.
Im Folgenden findest Du ein Muster einer Kündigung.
Telefon, Handy, Fernsehen & Internet
Je nachdem, ob Du das Mietverhältnis des Verstorbenen fortführen willst und wenn ja, ob Du die Verträge fortsetzen möchtest, hast Du verschiedene Handlungsoptionen.
Telefon, Handy, Fernsehen, Internet
KÜNDIGUNG KONKRET
Es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in der Regel nicht.
Die Kündigung eines Vertrages ist daher nur bis zum Ende der Laufzeit möglich, die meisten Unternehmen sind beim Tod eines Kunden aber kulant.
Aus diesem Grund sollte die Kündigung so schnell wie möglich erfolgen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Da jedem Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde liegen, dienen die dargelegten Informationen lediglich als Grundlage. Deine individuelle Kündigung musst Du dann auf Deinen konkreten Vertrag anpassen.
Grundsätzlich gilt für das Schreiben:
- In dem Kündigungsschreiben solltest Du – unter Angabe der Vertrags- oder Kundennummer – mitteilen, dass der bisherige Vertragspartner, nämlich der Erblasser, verstorben ist und Du als sein Erbe und Rechtsnachfolger den Vertrag kündigst.
- Den Vertrag solltest Du mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
- Eine bestehende Einzugsermächtigung solltest Du widerrufen.
- Die Endabrechnung sollte Dir übersandt werden und für den Fall einer Erstattung solltest Du Deine Kontoverbindung angeben.
- Auf vorhandene Leihgeräte, die zurückgeschickt werden müssen, solltest Du kurz eingehen, z.B. dass Du diese bereits zurückgeschickt hast oder dies in Kürze tun wirst.
- Die Kündigung unter Mitteilung des genaue Zeitpunkts der Vertragsbeendigung sollte schriftlich bestätigt werden.
- Beigelegte Unterlagen solltest Du erwähnen und am Ende auflisten.
Als Anlagen beifügen solltest Du:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Einen Nachweis über die Erbenstellung bedarf es in der Regel nicht.
Im Folgenden findest Du ein Muster einer Kündigung.
Versicherungen
Ob ein Versicherungsvertrag mit dem Tod automatisch endet oder ob dieser auf die Erben übergeht und weiterläuft, hängt davon ab, ob die Versicherung personenbezogen oder sachbezogen ist.
Grundsätzlich gilt, dass Du die Versicherungen so schnell wie möglich über den Todesfall informieren solltest.
I. Personenbezogene Versicherungen
Personenbezogene Versicherungen enden in der Regel mit dem Tod. Eine Kündigung des Vertrages ist in der Regel nicht erforderlich. Du solltest die Versicherung über den Todesfall so schnell wie möglich benachrichtigen.
Beispiele für personenbezogene Versicherungen sind:
- Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Haftpflichtversicherung für personenbezogene Risiken
- Unfall- und Lebensversicherungen – mehr dazu findest Du unter ‚Unfall-/ Lebensversicherungen‘
BENACHRICHTIGUNG KONKRET
Die Benachrichtigung sollte zeitnah erfolgen.
Da jedem Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde liegen, dienen die dargelegten Informationen lediglich als Grundlage. Deine Benachrichtigung musst Du dann individuell auf Deinen konkreten Vertrag anpassen.
Grundsätzlich gilt für das Schreiben:
- Dem jeweiligen Vertragspartner solltest Du – unter Angabe der Vertrags- oder Kundennummer – mitteilen, dass der bisherige Vertragspartner, nämlich der Erblasser, verstorben ist und Du sein Erbe und Rechtsnachfolger bist.
- Du solltest eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.
- Eine bestehende Einzugsermächtigung solltest Du widerrufen.
- Die Endabrechnung sollte Dir übersandt werden und für den Fall einer Erstattung solltest Du Deine Kontoverbindung angeben.
- Die Beendigung des Vertrags sollte von der jeweiligen Versicherung schriftlich bestätigt werden.
- Beigelegte Unterlagen solltest Du erwähnen und am Ende auflisten.
Im Folgenden findest Du ein Muster einer Benachrichtigung.
II. Sachbezogene Versicherungen
Sachbezogene Versicherungen bleiben zunächst bestehen. Je nach Situation ist eine Vertragsübernahme oder eine Kündigung sinnvoll.
Beispiele für sachbezogene Versicherungen sind:
- Wohngebäudeversicherung
- Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko)
- Hausratsversicherung
Je nachdem, ob Du die Versicherung des Verstorbenen fortführen oder beenden willst, hast Du verschiedene Handlungsoptionen.
Sachbezogene Versicherungen
KÜNDIGUNG KONKRET
Es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme kann darin bestehen, dass der Erbe eine Versicherung in gleichem Umfang bereits hat.
Da jedem Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde liegen, dienen die dargelegten Informationen lediglich als Grundlage. Deine Kündigung musst Du dann individuell auf Deinen konkreten Vertrag anpassen.
Grundsätzlich gilt für das Schreiben:
- In dem Kündigungsschreiben solltest Du – unter Angabe der Versicherungsnummer – mitteilen, dass der bisherige Vertragspartner, nämlich der Erblasser, verstorben ist und Du als sein Erbe und Rechtsnachfolger den Vertrag kündigst.
- Den Vertrag solltest Du mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen.
- Eine bestehende Einzugsermächtigung solltest Du widerrufen.
- Die Endabrechnung sollte Dir übersandt werden und für den Fall einer Erstattung solltest Du Deine Kontoverbindung angeben.
- Die Kündigung unter Mitteilung des genaue Zeitpunkts der Vertragsbeendigung sollte von der jeweiligen Versicherung schriftlich bestätigt werden.
- Beigelegte Unterlagen solltest Du erwähnen und am Ende auflisten.
Als Anlagen beifügen solltest Du:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Einen Nachweis über die Erbenstellung bedarf es in der Regel nicht.
Im Folgenden findest Du ein Muster einer Kündigung.
III. Wie finde ich heraus, welche Versicherungen der Erblasser abgeschlossen hat?
Es gibt verschiedene Recherche-Möglichkeiten, um herauszufinden, welche Versicherungen der Erblasser abgeschlossen hat:
- Prüfung der Unterlagen des Erblassers
- Durchsicht der Kontoauszüge des Verstorbenen nach Zahlungen an eine Versicherung
- Durchsicht der vergangenen Steuererklärungen unter Sonderausgaben nach Versicherungen
- Ggf. Nachfrage beim Versicherungsvermittler des Verstorbenen
- Recherche direkt bei den Versicherungen – über die Unternehmensdatenbank des Bundesaufsichtsamts für Finanzdienstleistungen kannst Du Dir einen Überblick über die existierenden Versicherungen verschaffen (www.bafin.de, Link zur Datenbank).
Leasingvertrag
Je nachdem, ob Du den Leasingvertrag des Verstorbenen fortsetzen oder beenden möchtest, hast Du verschiedene Handlungsoptionen.
Leasingvertrag
KÜNDIGUNG KONKRET
Als Erbe kannst Du den Leasingvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Die Frist beginnt, nachdem Du Kenntnis vom Tod des Erblassers hast. Auch der Leasinggeber hat ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Leasingnehmers.
Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht nicht, wenn es vertraglich ausgeschlossen wurde. Dann gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Da jedem Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde liegen, dienen die dargelegten Informationen lediglich als Grundlage. Dein Kündigung musst Du dann individuell auf Deinen konkreten Vertrag anpassen.
Grundsätzlich gilt für das Schreiben:
- In dem Kündigungsschreiben solltest Du – unter Angabe der Vertrags- oder Kundennummer – mitteilen, dass der bisherige Vertragspartner, nämlich der Erblasser, verstorben ist und Du als sein Erbe und Rechtsnachfolger den Vertrag außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigst, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
- Eine bestehende Einzugsermächtigung solltest Du widerrufen.
- Die Endabrechnung sollte Dir übersandt werden und für den Fall einer Erstattung solltest Du Deine Kontoverbindung angeben.
- Die Kündigung unter Mitteilung des genaue Zeitpunkts der Vertragsbeendigung sollte vom Leasinggeber schriftlich bestätigt werden.
- Beigelegte Unterlagen solltest Du erwähnen und am Ende auflisten.
Als Anlagen beifügen solltest Du:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Einen Nachweis über die Erbenstellung bedarf es in der Regel nicht.
Im Folgenden findest Du ein Muster einer Kündigung.
Weitere Verträge
Bei den meisten Verträgen gilt, dass diese auf den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers im Todesfall übergehen und zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen. Nur „höchstpersönliche“ Verträge enden automatisch, z.B. der Arbeitsvertrag.
Willst Du den jeweiligen Vertrag übernehmen, solltest Du dies dem jeweiligen Vertragspartner kurz mitteilen.
Willst Du den jeweiligen Vertrag beenden, solltest Du dies zeitnah tun, um weitere Kosten zu vermeiden.
- Es gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Bei einigen Verträge gibt es Sonderregelungen für den Todesfall (z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen), das solltest Du prüfen.
- Ein Sonderkündigungsrecht für Erben gibt es in der Regel nicht. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. beim Mietvertrag und beim Leasingvertrag.
- In der Praxis reagieren die Vertragspartner oft kulant und ermöglichen ein frühes Vertragsende. Manchmal fordern die Vertragspartner auch eine Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung für ein früheres Vertragsende.
Mehr zu dem Thema findest Du unter ‚Verträge allgemein‘.
Im Folgenden findest Du Besonderheiten bei weiteren Verträgen:
Spenden
- Spenden können i.d.R. jederzeit ohne eine Frist gekündigt werden.